Was ist das? … und warum gibt es diese Neuerung?

In Hessen profitieren die Imkerinnen und Imker schon seit vielen Jahren von der Förderung der Imkerei aus Mitteln der EU und des Landes Hessen. Diese Förderung erfolgt z.B. über Schulungsmaßnahmen wie Lehrgänge oder Vorträge, Qualitätsuntersuchungen von Honig und Wachs, Krankheitsuntersuchungen wie das AFB-Monitoring, aber auch über gemeinschaftlich genutzte Gerätschaften oder Forschungsprojekte.
Im Staatsanzeiger für das Land Hessen 36/2023 vom 4. September 2023 wurden die neuen Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung der Zucht und Haltung von Honigbienen in Hessen vom 16. August 2023 veröffentlicht.

Mit der neuen Richtlinie wurde nicht nur die insgesamt zur Verfügung stehende Fördersumme wesentlich gesteigert, sondern es wurden auch neue Maßnahmen in den Förderkatalog aufgenommen, zum Beispiel die Förderung der Zuchtarbeit oder Investitionen von Einzelimker und Einzelimkerinnen mit mehr als 25 Völkern. Eine wesentliche Neuerung ist auch, dass eine Förderung nicht mehr an die Mitgliedschaft im Landesverband Hessischer Imker e.V. gebunden ist, sondern dass auch Imker und Imkerinnen gefördert werden können, die nicht im LHI organisiert sind. Das bringt Umstellungen einiger Formalitäten mit sich.

Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich, dass die Bienenhaltung in Hessen angezeigt wurde. Als Nachweis dafür ist zukünftig bei allen geförderten Maßnahmen die REGISTERNUMMER der Imker und Imkerinnen anzugeben, sowie bei nicht im LHI organisierten Imker und Imkerinnen zusätzlich die Anzahl der von ihnen selbst gehaltenen Bienenvölker. Eine Ausnahme davon gilt ausschließlich für Imkerei-Interessenten, die noch keine eigenen Bienen haben.

Die Registernummer vergibt das Veterinäramt, das für den Wohnort zuständig ist, bei Anzeige der Bienenhaltung (BienSeuchV §1a). In der Regel ist es eine zwölfstellige Nummer, gefolgt von einem B. Andere Nummern wie die von Landesverband, Tierseuchenkasse, Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) werden NICHT ak-zeptiert.

Imker und Imkerinnen, denen ihre Registernummer nicht bekannt ist, gehen bitte bis auf Weiteres folgendermaßen vor:

  • Sie erfragen Ihre Registernummer beim zuständigen Veterinäramt bzw. zeigen dort Ihre Bienenhaltung an.

    Download: Formblatt Anzeige einer Bienenhaltung nach § 1a Bienenseuchen-Verordnung

    Wie finde ich die Koordinaten bei Google Maps?

    Koordinaten eines Orts ermitteln
    1. Öffnen Sie auf Ihrem Android-Smartphone oder ‑Tablet die Google Maps App .
    2. Berühren und halten Sie einen Bereich auf der Karte, der noch nicht mit einem Label versehen ist. Es erscheint eine rote Markierung.
    3. Die Koordinaten finden Sie oben im Suchfeld.

    Alternativ im Browser (am PC)
    1. Öffnen Sie auf Ihrem PC den Link zu Google Maps .
    2. Navigieren Sie zu Ihrem Bienenstand.
    3. Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf diese Position, die Koordinaten werden Ihnen angezeigt.


    Ansprechpartnerin: Frau Elissar Francis-Kopp,
    Telefon 06031 83-4607
    E-Mail: veterinaeramt@wetteraukreis.de


  • Wenn Sie die Nummer nach einer angemessenen Frist nicht mitgeteilt bekommen, informieren Sie hierüber bitte direkt die Bewilligungsstelle:
    RP Gießen, Frau Sapper, kerstin.sapper@rpgi.hessen.de

    Hier ein Musterschreiben.